Das Wirtschaftswunder führte in Deutschland in den Fünfziger- und Sechzigerjahren zu enormen Umweltbelastungen in Form verschmutzter Gewässer, Luftverschmutzung und fortschreitender Landschaftszersiedelung.
In der BRD wuchs seit Anfang der 70er Jahre der Widerstand der Bevölkerung gegen diesen Raubbau an der Natur – der Geburt der Umweltschutzbewegung folgte eine gezielte staatliche Umweltpolitik.
Schon 1971 legte die Bundesregierung das erste Umweltprogramm vor. Seither wurden auch Umweltgesetzgebung und -verordnungen konsequent weiterentwickelt,
In der DDR hingegen spielten weder die Umweltschutzbewegung – was unter den Gegebenheiten einer Diktatur nicht verwundert – eine größere Rolle noch wurden seitens des Staates hinreichend geeignete Maßnahmen für wirksamen Umweltschutz getroffen. Insbesondere in den großen Braunkohlerevieren und im Umfeld der großen Chemiekombinate gab es verheerende Zerstörungen der natürlichen Landschaft.
Im wiedervereinigten Deutschland wurde 1994 Umweltschutz als Ziel in das Grundgesetz aufgenommen.
Praktisch stoßen jedoch nach wie vor die verstärkten Forderungen nach Umweltschutz an Grenzen, vor allem wenn wirtschaftliche Interessen ihm entgegenstehen. Umweltpolitik, auch da, wo sie ministeriell begleitet wird, findet natürlich nach wie vor statt im Spannungsfeld unterschiedlicher sozialer, wirtschaftlicher und anderer partikularer Interessen.
Tatsächlich aber gab es in den letzten 40 Jahren durchaus große Erfolge im Umweltschutz und auch in der gesellschaftlichen Akzeptanz: folgte Deutschland zu Beginn dem Nachsorgeprinzip, so sollen Schäden heute möglichst vermieden werden.
Die staatliche Umweltpolitik kennt heute dabei 4 Prinzipien:
Das Verursacherprinzip:
Umweltschutzkosten sollen von den Schädigern getragen werden
Das Vorsorgeprinzip:
Schäden sollen möglichst gar nicht erst entstehen
Das Kooperationsprinzip:
Alle Beteiligten sollen in (umwelt-)politische Entscheidungsprozesse eingebunden werden – was insbesondere in der heutigen Zeit bezüglich der Diskussionen um die frühzeitige Bürgerbeteiligung bei Großprojekten ein hohe Aktualität hat
Das Integrationsprinzip:
In allen Politikbereichen soll der Umweltschutz als integraler Bestandteil eines politischen Gesamtkonzeptes eingebunden sein.
Zusammenfassen lässt sich diese Politik unter dem Stichwort Nachhaltigkeit.
Umweltgesetzgebung und inzwischen in allen gesellschaftlichen Gruppen unumstrittenes Umweltbewusstsein haben dabei bis heute zu einer erheblich besseren Umweltsituation geführt. Der Zusammenbruch der Chemie- und Schwerindustrie in der ehemaligen DDR und ihr Ersatz durch umweltfreundlichere Industrien haben ebenfalls zu einer erheblichen Verbesserung der Umweltsituation in Deutschland geführt.
So besteht inzwischen ein weitgehender gesellschaftlicher und politischer Konsens in Umweltfragen. Heute bekennen sich nahezu alle politischen Programme zum Umweltschutz, Unterschiede bestehen allenfalls in Detailfragen.
Bei der Entwicklung und Nutzung moderner Umwelttechnologien zählt Deutschland zu den führenden Nationen. In der EU und anderen internationalen Gremien gehört es zu den Vorreitern im Umweltschutz. Problematisch bleiben aber immer noch die Themen Artenschutz und die Landschaftszersiedelung. Jedes Jahr fallen große Flächen Ansiedlungsprojekten zum Opfer.
Das dringendste Problem bleibt jedoch der Klimawandel, der mit seiner internationalen Dimension weit über nationale Entscheidungshorizonte hinausgeht. Und so stellt sich in allen Diskussionen um geeignete Maßnahmen zur Eindämmung der globalen Erwärmung auch wieder verstärkt die Frage nach der Verträglichkeit denkbarer nationaler Initiativen mit den Erfordernissen der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft.
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